Mit Änderun­gen bei Steuerge­set­zen passt sich der Kan­ton Freiburg ein­er ­Motion, einem Kantons­gerichtsurteil und dem Bun­desrecht an.

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Der Freiburg­er Grosse Rat hat gestern oppo­si­tion­s­los vier Anpas­sun­gen im Gesetz über die direk­ten Kan­ton­ss­teuern und im Gesetz über die Gemein­des­teuern genehmigt.

Neu wird der Gewinn von Vere­inen, Stiftun­gen und anderen Insti­tu­tio­nen mit einem ideellen Zweck nicht mehr ab 5000 Franken, son­dern erst ab 20 000 Franken besteuert. Für die Kap­i­tal­s­teuer gilt neu eine Frei­gren­ze von 200 000 Franken. Weit­er wird die Bes­tim­mung aufge­hoben, gemäss der Per­so­n­en in lei­t­en­der Stel­lung je zur Hälfte am Wohnort und am Stan­dort des Unternehmens besteuert wer­den. Kün­ftig gilt einzig der Wohnort. Anpassen muss der Kan­ton die Gebühren, die er für eine Fris­ter­streck­ung bei der Steuer­erk­lärung ver­langt. Er muss sich kulanter zeigen, wenn triftige Gründe für eine ver­spätete Steuer­erk­lärung vor­liegen. Zulet­zt erlaubte das Par­la­ment, dass der Date­naus­tausch zwis­chen der Ein­wohn­erkon­trolle und der Steuerver­wal­tung erle­ichtert wird.

Diskus­sio­nen gab es um die Frage, welche Vere­ine kün­ftig als solche mit einem ideellen Zweck infrage kom­men. Finanzdi­rek­tor Georges Godel (CVP) sagte auf Anfrage, dass poli­tis­che Parteien darunter fall­en und somit ihr Steuer­frei­be­trag erhöht wird. Berufsver­bände hinge­gen hät­ten wirtschaftliche Ziele und fall­en nicht unter die neue Regelung, sagte er auf eine Frage von Daniel Bürdel (CVP, Plaffeien).

Auch die Frage über Gewin­ner und Ver­lier­er betr­e­f­fend des Steuer­sitzes von Kader­leuten wurde erörtert. Es betr­e­ffe am ehesten Givisiez und Vil­lars-sur-Glâne, meinte Christa Mut­ter (Grüne, Freiburg). Bruno Marmi­er (Grüne, Vil­lars-sur-Glâne) sagte, im Ver­gle­ich zur Abgabe an den interkom­mu­nalen Finan­zaus­gle­ich falle diese Änderung für seine Gemeinde kaum ins Gewicht.

Autor:Urs Haen­ni

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