Mit Änderungen bei Steuergesetzen passt sich der Kanton Freiburg einer Motion, einem Kantonsgerichtsurteil und dem Bundesrecht an.
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Der Freiburger Grosse Rat hat gestern oppositionslos vier Anpassungen im Gesetz über die direkten Kantonssteuern und im Gesetz über die Gemeindesteuern genehmigt.
Neu wird der Gewinn von Vereinen, Stiftungen und anderen Institutionen mit einem ideellen Zweck nicht mehr ab 5000 Franken, sondern erst ab 20 000 Franken besteuert. Für die Kapitalsteuer gilt neu eine Freigrenze von 200 000 Franken. Weiter wird die Bestimmung aufgehoben, gemäss der Personen in leitender Stellung je zur Hälfte am Wohnort und am Standort des Unternehmens besteuert werden. Künftig gilt einzig der Wohnort. Anpassen muss der Kanton die Gebühren, die er für eine Fristerstreckung bei der Steuererklärung verlangt. Er muss sich kulanter zeigen, wenn triftige Gründe für eine verspätete Steuererklärung vorliegen. Zuletzt erlaubte das Parlament, dass der Datenaustausch zwischen der Einwohnerkontrolle und der Steuerverwaltung erleichtert wird.
Diskussionen gab es um die Frage, welche Vereine künftig als solche mit einem ideellen Zweck infrage kommen. Finanzdirektor Georges Godel (CVP) sagte auf Anfrage, dass politische Parteien darunter fallen und somit ihr Steuerfreibetrag erhöht wird. Berufsverbände hingegen hätten wirtschaftliche Ziele und fallen nicht unter die neue Regelung, sagte er auf eine Frage von Daniel Bürdel (CVP, Plaffeien).
Auch die Frage über Gewinner und Verlierer betreffend des Steuersitzes von Kaderleuten wurde erörtert. Es betreffe am ehesten Givisiez und Villars-sur-Glâne, meinte Christa Mutter (Grüne, Freiburg). Bruno Marmier (Grüne, Villars-sur-Glâne) sagte, im Vergleich zur Abgabe an den interkommunalen Finanzausgleich falle diese Änderung für seine Gemeinde kaum ins Gewicht.
Autor:Urs Haenni
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