Die Sparmassnahmen bei der Finanzierung der überbetrieblichen Kurse sollen beibehalten werden. Das hält der Staatsrat zu einem Auftrag fest.
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Es ist laut Staatsrat nicht möglich, auf den Solidaritätsbeitrag der Berufsbildung zu verzichten, indem er die Struktur- und Sparmassnahmen bei der Finanzierung der überbetrieblichen Kurse aufhebt und die Pauschalbeiträge wieder auf 100 Prozent der Höchstbeiträge festlegt. Dies hält die Kantonsregierung in ihrer Antwort auf einen Auftrag fest, der von den Grossräten Daniel Bürdel (CVP, Plaffeien) und Jean-Daniel Wicht (FDP, Villars-sur-Glâne) sowie acht weiteren Grossratsmitgliedern im vergangenen September eingereicht wurde. Die Freiburger Kantonsregierung empfiehlt nun dem Grossen Rat, diesen parlamentarischen Auftrag abzulehnen.
Bis jetzt nichts annulliert
Die Aufhebung der einen oder anderen einzelnen Spar- und Strukturmassnahme sei nicht möglich, ohne das gesamte, ursprünglich beschlossene Sparprogramm zu gefährden, heisst es seitens des Staatsrats weiter. Das Programm sei seinerseits aus einer Gesamtanalyse der Einnahmen und Ausgaben des Staats hervorgegangen. Bis heute seien keine der im Jahr 2013 beschlossenen Struktur- und Sparmassnahmen annulliert oder eingestellt worden. Bestimmte Massnahmen seien allerdings von Anfang an zeitlich befristet gewesen, während andere langfristig angesetzt worden seien.
Schliesslich weist der Freiburger Staatsrat auch darauf hin, dass die öffentliche Hand der Berufsbildung und den Lehrbetrieben in jüngster Zeit mehrfach ihre Unterstützung bestätigt habe. So würde etwa seit dem 1. Januar dieses Jahres den Personen, die einen Vorbereitungskurs für einen Eidgenössischen Fachausweis oder ein Meisterdiplom besuchen, 50 Prozent der Kurskosten zurückerstattet. Da diese Kurse meist teuer seien und vielfach vom Arbeitgeber mitfinanziert würden, würden diese neuen Beiträge auch die Arbeitgeber indirekt entlasten, schreibt der Staatsrat in seiner Antwort.
Autor:Jean-Claude Goldschmid
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