Der Grosse Rat hat dem Beitritt Freiburgs zu einem nationalen und einem Westschweizer Geldspielkonkordat zugestimmt. Die Westschweizer Kantone setzen das Bundesgesetz gemeinsam um und zählen dabei weiterhin auf die Loterie Romande.
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Auf den Kanton kommt nun eine teure Rechnung zu. Auch wenn noch nicht klar ist, welche Geräte angeschafft werden, bezifferte der Staatsrat die Kosten zulasten des Kantons auf 16 Millionen Franken und für die Gemeinden mit den Netzwerk- und Stromkosten auf 2,5 Millionen Franken über vier Jahre. Dazu würden jährlich 5 Millionen Franken für die Erneuerung kommen, sagte Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen (CVP) im Parlament.
Nach der Erstellung des Bundesgesetzes wollten die Westschweizer Kantone bei der Umsetzung des Geldspielgesetzes möglichst koordiniert vorgehen. Sie haben sich zu einem Konkordat mit einer gemeinsame Vereinbarung zusammengeschlossen. Dabei bleiben bestehende Strukturen erhalten, insbesondere die Loterie Romande, deren Erträge kulturellen, sozialen und sportlichen Organisationen zugutekommen. In der Deutschschweiz regelt eine ähnliche Vereinbarung die Erträge von Swisslos.
Wie Staatsrat Georges Godel (CVP) vor dem Parlament sagte, halte man so an Bewährtem fest. Die Erträge der Loterie Romande werden schon seit 80 Jahren unter Organisationen in der Westschweiz verteilt. Gemäss der Vereinbarung können die Kantonsregierungen bis zu 30 Prozent der Erlöse nach eigenem Gutdünken einsetzen, der Kanton Freiburg beschränkt sich aber auf 7 Prozent. Godel machte auch deutlich, dass der Kanton Freiburg ohne Beitritt zum Westschweizer Konkordat gar keine Gelder der Loterie Romande mehr erhielte.
Kommissionssprecherin Gabrielle Bourguet (CVP, Granges) erklärte, dass die eidgenössische Gesetzgebung vor allem Grosspiele regle, wie etwa Spielbanken, Online-Casinos oder überregionale Lotterien. Das kantonale Ausführungsgesetz regelt dagegen Kleinspiele (siehe Text oben).
Bernadette Hänni (SP, Murten) sagte, dass ein gleichzeitiger Beitritt zum nationalen und zum Westschweizer Konkordat Sinn mache. Der Kanton sei eher für Bewilligungen und Kontrollen zuständig. Daniel Bürdel (CVP, Plaffeien) machte deutlich, dass es vom Freiburger Entscheid abhänge, ob die Loterie Romande künftig in Freiburg noch Spiele anbieten dürfe oder nicht.
Kritisch äusserte sich Antoinette de Weck (FDP, Freiburg). Sie sieht in der neuen Regelung eine Verletzung der Gewaltentrennung sowie einen Mangel an interparlamentarischer Kontrolle. Die Justizkommission bemängle, dass die Richter der interkantonalen Geldspielaufsicht durch eine Direktorenkonferenz ernannt werden, und die interparlamentarische Kommission übergangen werde. Georges Godel sagte, man habe ursprünglich Kantonsrichter für dieses Amt gewollt, aber über die Direktorenkonferenz werde die Demokratie dennoch respektiert.
Autor: Urs Haenni
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