Der Grosse Rat hat dem Beitritt Freiburgs zu einem nationalen und einem Westschweiz­er Geld­spielkonko­r­dat zuges­timmt. Die Westschweiz­er Kan­tone set­zen das Bun­des­ge­setz gemein­sam um und zählen dabei weit­er­hin auf die Loterie Romande.

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Auf den Kan­ton kommt nun eine teure Rech­nung zu. Auch wenn noch nicht klar ist, welche Geräte angeschafft wer­den, bez­if­ferte der Staat­srat die Kosten zulas­ten des Kan­tons auf 16 Mil­lio­nen Franken und für die Gemein­den mit den Net­zw­erk- und Stromkosten auf 2,5 Mil­lio­nen Franken über vier Jahre. Dazu wür­den jährlich 5 Mil­lio­nen Franken für die Erneuerung kom­men, sagte Erziehungs­di­rek­tor Jean-Pierre Siggen (CVP) im Parlament.

Nach der Erstel­lung des Bun­des­ge­set­zes woll­ten die Westschweiz­er Kan­tone bei der Umset­zung des Geld­spielge­set­zes möglichst koor­diniert vorge­hen. Sie haben sich zu einem Konko­r­dat mit ein­er gemein­same Vere­in­barung zusam­mengeschlossen. Dabei bleiben beste­hende Struk­turen erhal­ten, ins­beson­dere die Loterie Romande, deren Erträge kul­turellen, sozialen und sportlichen Organ­i­sa­tio­nen zugutekom­men. In der Deutschschweiz regelt eine ähn­liche Vere­in­barung die Erträge von Swisslos.

Wie Staat­srat Georges Godel (CVP) vor dem Par­la­ment sagte, halte man so an Bewährtem fest. Die Erträge der Loterie Romande wer­den schon seit 80 Jahren unter Organ­i­sa­tio­nen in der Westschweiz verteilt. Gemäss der Vere­in­barung kön­nen die Kan­ton­sregierun­gen bis zu 30 Prozent der Erlöse nach eigen­em Gut­dünken ein­set­zen, der Kan­ton Freiburg beschränkt sich aber auf 7 Prozent. Godel machte auch deut­lich, dass der Kan­ton Freiburg ohne Beitritt zum Westschweiz­er Konko­r­dat gar keine Gelder der Loterie Romande mehr erhielte.

Kom­mis­sion­ssprecherin Gabrielle Bour­guet (CVP, Granges) erk­lärte, dass die eid­genös­sis­che Geset­zge­bung vor allem Grosspiele regle, wie etwa Spiel­banken, Online-Casi­nos oder über­re­gionale Lot­te­rien. Das kan­tonale Aus­führungs­ge­setz regelt dage­gen Klein­spiele (siehe Text oben).

Bernadette Hän­ni (SP, Murten) sagte, dass ein gle­ichzeit­iger Beitritt zum nationalen und zum Westschweiz­er Konko­r­dat Sinn mache. Der Kan­ton sei eher für Bewil­li­gun­gen und Kon­trollen zuständig. Daniel Bürdel (CVP, Plaf­feien) machte deut­lich, dass es vom Freiburg­er Entscheid abhänge, ob die Loterie Romande kün­ftig in Freiburg noch Spiele anbi­eten dürfe oder nicht.

Kri­tisch äusserte sich Antoinette de Weck (FDP, Freiburg). Sie sieht in der neuen Regelung eine Ver­let­zung der Gewal­tentren­nung sowie einen Man­gel an inter­par­la­men­tarisch­er Kon­trolle. Die Jus­tizkom­mis­sion bemän­gle, dass die Richter der interkan­tonalen Geld­spielauf­sicht durch eine Direk­torenkon­ferenz ernan­nt wer­den, und die inter­par­la­men­tarische Kom­mis­sion über­gan­gen werde. Georges Godel sagte, man habe ursprünglich Kan­ton­srichter für dieses Amt gewollt, aber über die Direk­torenkon­ferenz werde die Demokratie den­noch respektiert.

Autor: Urs Haen­ni

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