Aufgrund der von Daniel Bürdel und Nadine Gobet eingereichten parlamentarischen Initiative wurden anlässlich der Februarsession des Grossen Rates die Soforthilfemassnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie entsprechend angepasst. Der Grosse Rat genehmigte eine entsprechende parlamentarische Initiative mit 58 gegen 28 Stimmen. Neu sollen Härtefall-Gelder unabhängig von der steuerlichen Situation der Firmenbesitzer gewährt werden.
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«Der Staatsrat definiert die Härtefälle, indem er insbesondere die wirtschaftliche Lage des Kantons und die steuerliche Situation der leistungsberechtigten Personen berücksichtigt. Die Unterstützung wird nur genehmigt, wenn die Firmen vor der Covid-19-Krise rentabel oder existenzfähig waren.»
So lautete der Artikel zu den Härtefällen, den der Grosse Rat im letzten Oktober im Gesetz über die Sofortmassnahmen des Staatsrats genehmigt hatte. An seiner Sitzung von Montag hat der Grosse Rat diesen Artikel wieder abgeändert. So fällt die Klausel weg, dass die steuerliche Situation der Patrons berücksichtigt werden müsse.
Neue Situation
Die Situation ist heute nicht mehr mit jener vor vier Monaten zu vergleichen. Der Bund hat die Verordnung zu den Härtefällen vier Mal verändert, die Härtefall-Gelder werden bei einem Umsatzrückgang von 40 statt 55 Prozent gewährt, und die gesamten Härtefall-Gelder werden von ursprünglich 200 Millionen wohl auf 10 Milliarden Franken erhöht. Bestraft wurden jene, die Reserven gebildet hatten etwa für die Altersvorsorge. Der Entscheid muss deshalb korrigiert werden.
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