Auf­grund der von Daniel Bürdel und Nadine Gob­et ein­gere­icht­en par­la­men­tarischen Ini­tia­tive wur­den anlässlich der Feb­ru­ars­es­sion des Grossen Rates die Soforthil­fe­mass­nah­men zur Bewäl­ti­gung der COVID-19-Pan­demie entsprechend angepasst. Der Grosse Rat genehmigte eine entsprechende par­la­men­tarische Ini­tia­tive mit 58 gegen 28 Stim­men. Neu sollen Härte­fall-Gelder unab­hängig von der steuer­lichen Sit­u­a­tion der Fir­menbe­sitzer gewährt werden. 

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«Der Staat­srat definiert die Härte­fälle, indem er ins­beson­dere die wirtschaftliche Lage des Kan­tons und die steuer­liche Sit­u­a­tion der leis­tungs­berechtigten Per­so­n­en berück­sichtigt. Die Unter­stützung wird nur genehmigt, wenn die Fir­men vor der Covid-19-Krise rentabel oder exis­ten­zfähig waren.»

So lautete der Artikel zu den Härte­fällen, den der Grosse Rat im let­zten Okto­ber im Gesetz über die Sofort­mass­nah­men des Staat­srats genehmigt hat­te. An sein­er Sitzung von Mon­tag hat der Grosse Rat diesen Artikel wieder abgeän­dert. So fällt die Klausel weg, dass die steuer­liche Sit­u­a­tion der Patrons berück­sichtigt wer­den müsse.

Neue Sit­u­a­tion

Die Sit­u­a­tion ist heute nicht mehr mit jen­er vor vier Monat­en zu ver­gle­ichen. Der Bund hat die Verord­nung zu den Härte­fällen vier Mal verän­dert, die Härte­fall-Gelder wer­den bei einem Umsatzrück­gang von 40 statt 55 Prozent gewährt, und die gesamten Härte­fall-Gelder wer­den von ursprünglich 200 Mil­lio­nen wohl auf 10 Mil­liar­den Franken erhöht. Bestraft wur­den jene, die Reser­ven gebildet hat­ten etwa für die Altersvor­sorge. Der Entscheid muss deshalb kor­rigiert werden.

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