Der Staat­srat emp­fiehlt ein Pos­tu­lat zweier Gross­räte zur Annahme, die einen Bericht zum interkom­mu­nalen Finan­zaus­gle­ich und Verbesserungsvorschläge fordern. In einem Pos­tu­lat haben die Gross­räte Daniel Bürdel (Die Mitte, Plaf­feien) und David Fat­te­bert (Die Mitte, Le Châte­lard) sowie zehn Mitun­terze­ich­n­er im let­zten Som­mer ver­langt, dass ein Bericht über den interkom­mu­nalen Finan­zaus­gle­ich ver­fasst wird. Wirkungs­analy­sen der ver­gan­genen Jahre hät­ten nur zu gerin­gen Anpas­sun­gen geführt. Deshalb sei nun eine grundle­gende Analyse des Freiburg­er Sys­tems nötig. Hier find­en Sie das Pos­tu­lat.

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Die dem Finan­zaus­gle­ich zugrunde liegen­den Annah­men, Kri­te­rien und Verteilschlüs­sel müssten über­prüft wer­den. Der in dieser Form seit zehn Jahren existierende interkom­mu­nale Finan­zaus­gle­ich beste­ht aus einem Ressourcen- sowie einem Bedarfsausgleich.

In den ver­gan­genen Jahren hät­ten sich einige Umstände verän­dert. Die jährlich beim Ressource­naus­gle­ich zu verteilende Summe ist geset­zlich auf 2,5 Prozent des Steuer­poten­zials aller Gemein­den fest­gelegt. Als Folge der in den let­zten Jahren beschlosse­nen Steuersenkun­gen wird auch der Finan­zaus­gle­ich tiefer aus­fall­en. Dies führt dazu, dass finanzschwächere Gemein­den zusät­zlich zu den gerin­geren Steuere­in­nah­men auch kleinere Beiträge aus dem Ressource­naus­gle­ich erhalten.

Ein ander­er Punkt ist der kan­tonale Richt­plan, der die kün­ftige räum­liche Entwick­lung des Kan­tons definiert und seinen Fokus stark auf die städtis­chen Zen­tren legt. Die Pos­tu­lanten befürcht­en, dass deshalb die ländlichen Gemein­den in Zukun­ft schlechtere Entwick­lungschan­cen hät­ten. Dieser Prob­lematik müsse mit geeigneten Mass­nah­men begeg­net wer­den, damit die Chan­cen­gle­ich­heit zwis­chen den Freiburg­er Gemein­den verbessert werde. Die Ver­fass­er des Pos­tu­lats sind auch der Ansicht, dass der Kan­ton Freiburg im Ver­gle­ich zu anderen Kan­to­nen rel­a­tiv wenig zum interkom­mu­nalen Finan­zaus­gle­ich beiträgt.

Staatsrat empfiehlt Annahme

In sein­er Antwort erwäh­nt der Staat­srat, dass das im Kan­ton Freiburg umge­set­zte Sys­tem in einem 2013 von Avenir Suisse durchge­führten Kan­ton­s­mon­i­tor­ing hin­ter dem Kan­ton Glarus als zweitbestes Instru­ment der finanziellen Sol­i­dar­ität in der Schweiz eingestuft wor­den sei. Der Staat­srat emp­fiehlt aber, das Pos­tu­lat bezüglich ein­er allfäl­li­gen Anpas­sung der Geset­zge­bung über den Finan­zaus­gle­ich anzunehmen. Er schlägt vor, die Arbeit­en an der zweit­en Eval­u­a­tion des Sys­tems, die derzeit im Gang sind, in seinen Bericht zu integrieren.

Der Staat­srat weist auch auf Verbesserungsvorschläge der Pos­tu­lanten hin. So sollte der fest­gelegte Satz von 2,5 Prozent des Steuer­poten­zials, der den Betrag für den Ressource­naus­gle­ich bes­timmt, neu bew­ertet wer­den. Dies wäre eine mögliche Stellschraube, mit der ver­hin­dert wer­den kön­nte, dass sich die Beiträge an die finanzschwäch­sten Gemein­den wegen der Steuersenkun­gen ver­ringern. Ein weit­eres Instru­ment wäre, die Verteil­formel für die Beiträge zwis­chen den begün­stigten Gemein­den zu ändern.

Bezüglich der Auswirkun­gen des kan­tonalen Richt­plans erin­nert der Staat­srat in sein­er Antwort daran, dass der Finan­zaus­gle­ich nicht dazu da ist, die regionale Poli­tik der wirtschaftlichen Entwick­lung zu regeln. Dazu sind andere geset­zliche Instru­mente da. Der Staat­srat weist aber darauf hin, dass sich die Entwick­lungspoli­tik langfristig auch auf die Ergeb­nisse des Finan­zaus­gle­ichs auswirkt, und zwar sowohl beim Ressourcenin­stru­ment in Form von Steuerzahlern wie auch beim Bedarf­sin­stru­ment, etwa beim Bevölkerungswachstum.

Zahlen und Fakten

Ressourcenausgleich und Bedarfsausgleich

Beim interkom­mu­nalen Finan­zaus­gle­ich wird zwis­chen einem Ressource­naus­gle­ich und einem Bedarf­saus­gle­ich unter­schieden. Das Ziel des Ressource­naus­gle­ichs ist es, die Unter­schiede im Steuer­poten­zial der Gemein­den teil­weise auszu­gle­ichen. Es han­delt sich also um einen Finan­zaus­gle­ich unter den Gemein­den. 2022 haben die 28 finanzs­tarken Gemein­den im Kan­ton den 98 begün­stigten Gemein­den ins­ge­samt 33’081’965 Franken zukom­men lassen. Die Höhe des Ressource­naus­gle­ichs entspricht 2,5 Prozent des Steuerpotenzials.

Der Bedarf­saus­gle­ich hat zum Ziel, die Unter­schiede im Finanzbe­darf der Gemein­den teil­weise auszu­gle­ichen. Mass­gebend sind dabei Kri­te­rien wie die Anzahl Schüler, die Anzahl ältere Men­schen oder die Bevölkerungs­dichte. Der Bedarf­saus­gle­ich wird vom Kan­ton finanziert und entspricht 50 Prozent des Ressource­naus­gle­ichs, was 2022 einem Betrag von 16’540’983 Franken entspricht.

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