Der Staat­srat zeigt sich gewil­lt, für das HFR beim Per­son­al­recht Anpas­sun­gen vorzunehmen. Dies geht aus sein­er Antwort auf eine Anfrage hervor.

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Wie sehen der kün­ftige Auf­trag und die Organ­i­sa­tion des Freiburg­er Spi­tals HFR aus? Das woll­ten die Gross­räte Daniel Bürdel (CVP, Plaf­feien) und Rudolf Von­lan­then (FDP, Gif­fers) in ein­er Anfrage vom Staat­srat wis­sen. Dabei erbat­en sie Infor­ma­tio­nen über den Leis­tungsauf­trag und die strate­gis­che Aus­rich­tung ins­beson­dere auch der Spi­tal­stan­dorte. Sie woll­ten aber auch Auskun­ft über das Per­son­al­we­sen und die Buchhaltung.

Bezüglich der Aus­rich­tung des HFR ver­wies der Staat­srat auf die herrschen­den Führungssys­teme und Kom­pe­ten­zen, die dem Ver­wal­tungsrat die Ver­ant­wor­tung für eine effiziente und wirtschaftliche Führung über­tra­gen. Dies sei passend und nicht zu ändern, so der Staat­srat. Er ver­wies darauf, dass die Organ­i­sa­tion der Spi­taltätigkeit­en an den Stan­dorten Teil der oper­a­tiv­en Führung sei. Er stellte aber auch in Aus­sicht, dass für 2023 eine neue Pla­nung mit neuen Leis­tungsaufträ­gen durch den Staat­srat vorge­se­hen sei.

Bil­lens noch offen

Das öffentliche Per­son­al­recht sei eine ständi­ge Her­aus­forderung für die Spitäler, hält der Staat­srat weit­er fest. Um dem HFR mehr Autonomie zu ermöglichen, sei er bere­it, eine Anpas­sung des Geset­zes über das HFR oder ein spez­i­fis­ches Kapi­tel für die Spitäler im Staatsper­son­alge­setz vorzusehen.

Eine Anfrage betr­e­f­fend die Zukun­ft des Stan­dorts Bil­lens im Glanebezirk beant­wortet der Staat­srat dahinge­hend, dass noch kein Entscheid zur Aufrechter­hal­tung oder ein­er allfäl­li­gen Schlies­sung des Stan­dorts getrof­fen sei.

Autor: Urs Haen­ni

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