Der Staatsrat zeigt sich gewillt, für das HFR beim Personalrecht Anpassungen vorzunehmen. Dies geht aus seiner Antwort auf eine Anfrage hervor.
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Wie sehen der künftige Auftrag und die Organisation des Freiburger Spitals HFR aus? Das wollten die Grossräte Daniel Bürdel (CVP, Plaffeien) und Rudolf Vonlanthen (FDP, Giffers) in einer Anfrage vom Staatsrat wissen. Dabei erbaten sie Informationen über den Leistungsauftrag und die strategische Ausrichtung insbesondere auch der Spitalstandorte. Sie wollten aber auch Auskunft über das Personalwesen und die Buchhaltung.
Bezüglich der Ausrichtung des HFR verwies der Staatsrat auf die herrschenden Führungssysteme und Kompetenzen, die dem Verwaltungsrat die Verantwortung für eine effiziente und wirtschaftliche Führung übertragen. Dies sei passend und nicht zu ändern, so der Staatsrat. Er verwies darauf, dass die Organisation der Spitaltätigkeiten an den Standorten Teil der operativen Führung sei. Er stellte aber auch in Aussicht, dass für 2023 eine neue Planung mit neuen Leistungsaufträgen durch den Staatsrat vorgesehen sei.
Billens noch offen
Das öffentliche Personalrecht sei eine ständige Herausforderung für die Spitäler, hält der Staatsrat weiter fest. Um dem HFR mehr Autonomie zu ermöglichen, sei er bereit, eine Anpassung des Gesetzes über das HFR oder ein spezifisches Kapitel für die Spitäler im Staatspersonalgesetz vorzusehen.
Eine Anfrage betreffend die Zukunft des Standorts Billens im Glanebezirk beantwortet der Staatsrat dahingehend, dass noch kein Entscheid zur Aufrechterhaltung oder einer allfälligen Schliessung des Standorts getroffen sei.
Autor: Urs Haenni
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