Die aktuelle Gesund­heit­skrise stellt unsere Gesellschaft in den unter­schiedlich­sten Bere­ichen vor grosse Her­aus­forderun­gen. Neben den direk­ten Auswirkun­gen gibt es weit­ere Fol­gen, welche immer mehr ersichtlich wer­den und die zusät­zliche Mass­nah­men erfordern. Die Inte­gra­tion der Schu­la­bgän­gerin­nen und ‑abgängern und Jugendlichen in den Arbeits­markt ist eines dieser wichti­gen The­men, welche nicht ver­nach­läs­sigt wer­den dür­fen. Aus diesem Grund habe ich zuhan­den des Staat­srats eine Anfrage gestellt. 

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Nach­dem im ver­gan­genen Jahr mit einem speziellen Effort für einen Grossteil der Jugendlichen eine Anschlus­slö­sung gefun­den wer­den kon­nte, ist dies zum aktuellen Zeit­punkt für die Schu­la­bgän­gerin­nen und ‑abgänger im Som­mer 2021 nicht gewährleis­tet. Ein­er­seits wer­den ver­mehrt Schu­la­bgän­gerin­nen und ‑abgänger des Som­mers 2020 nach der Absolvierung eines Zwis­chen­jahres auf dem Arbeits­markt eine Lehrstelle suchen. Gle­ichzeit­ig wer­den die diesjähri­gen Schu­la­bgän­gerin­nen und ‑abgänger unter erschw­erten Bedin­gun­gen ihre Zukun­ft ange­hen. Die Jugendlichen kon­nten auf­grund der Covid-Mass­nah­men nicht im sel­ben Umfang Schnup­per­lehren besuchen und sich vielfach nur ungenü­gend auf die Beruf­swahl vor­bere­it­en. Den zuständi­gen Berufs­ber­a­terin­nen und ‑beratern war es in vie­len Fällen auch nicht möglich, den ent­stande­nen Rück­stand aufzu­holen. Zudem ist es in etlichen Fir­men auf­grund der wirtschaftlichen Sit­u­a­tion schwierig, die Aus­bil­dun­gen in der bish­eri­gen Zahl und Form weiterzuführen.

Die im Rah­men des Wieder­ankurbelungs­planes bewil­ligte Mass­nahme zur speziellen Unter­stützung der Schu­la­bgän­gerin­nen und ‑abgänger bietet hier eine willkommene Hil­festel­lung. Es stellen sich jedoch grund­sät­zliche Fra­gen zum The­ma der Inte­gra­tion von Schü­lerin­nen und Schülern mit Schwierigkeit­en in den Arbeits­markt. Entsprechen die heuti­gen Dien­stleis­tun­gen und Ressourcen im Bere­ich des BEA den Anforderun­gen an eine erfol­gre­iche Inte­gra­tion der Jugendlichen? Kann mit ein­er früheren und inten­siv­eren Begleitung und Unter­stützung von Jugendlichen mit Schwierigkeit­en und wenig Unter­stützung seit­ens der Eltern eine erfol­gre­ichere Inte­gra­tion gewährleis­tet werden?

Diese Über­legun­gen führen zu ein­er Rei­he von Fra­gen, welche ich nach­fol­gend an den Staat­srat richte:

1. Die Anzahl zu betreuen­der Schü­lerin­nen und Schüler pro Berufs­ber­a­terin oder ‑berater hat in den let­zten Jahren immer mehr zugenom­men. Aktuell sind es rund 850 zu betreuende Per­so­n­en pro Berufs­ber­a­terin oder ‑berater. Vor weni­gen Jahren waren es noch 650. Welch­es Ver­hält­nis sieht der Staat­srat als sin­nvoll an? Wo ste­ht der Kan­ton Freiburg im interkan­tonalen Vergleich?

2. Was für Auswirkun­gen in der Arbeit der Berufs­ber­a­terin­nen und ‑berater entste­hen durch die grosse Zahl an zusät­zlich zu betreuen­den Jugendlichen? Kön­nen einzelne Tätigkeit­en nicht mehr aus­ge­führt wer­den? Müssen Schü­lerin­nen und Schüler mit Bedarf an Beratung auf gewisse Dien­stleis­tun­gen und Unter­stützun­gen verzichten?

3. Wurde in den ver­gan­genen Jahren eine Zielkon­trolle der Betreu­ung und Beratung der Schü­lerin­nen und Schüler durch die Berufs­ber­a­terin­nen und ‑berater durchge­führt (Inte­gra­tion im Arbeits­markt, Besuch von Zwis­chen­lö­sun­gen usw.)? Welche Resul­tate und Erken­nt­nisse lassen sich aus diesen Zielkon­trollen allen­falls her­ausle­sen? Welche Ten­denz beste­ht beim Besuch von soge­nan­nten Moti­va­tion­sse­mes­tern durch Schü­lerin­nen und Schüler ohne Anschlusslösung?

4. Wur­den dies­bezüglich die sprach­lichen Unter­schiede analysiert? Welche Gründe führen dazu, dass rel­a­tiv gese­hen weniger Deutschschweiz­er Schü­lerin­nen und Schüler ohne Anschlus­slö­sung die oblig­a­torische Schule verlassen?

5. Ver­mehrt ist festzustellen, dass finanziell gut situ­ierte Gemein­den eigene Beratungs­di­enst-leis­tun­gen für ihre Schü­lerin­nen und ‑schüler zur Ver­fü­gung stellen und hierzu Per­son­al engagieren. Wieso schaf­fen Gemein­den zunehmend zusät­zliche Beratungs- und Inte­gra­tionsange­bote für Schü­lerin­nen und Schüler mit Schwierigkeit­en? Wie ste­ht der Staat­srat zu dieser Entwick­lung? Ist die Berufs­ber­atung weit­er­hin als staatliche Auf­gabe definiert und ist der Staat­srat bere­it, die hier­für nöti­gen Mit­tel und Ressourcen zu sprechen? Wird durch diese zusät­zlichen Ange­bote der Gemein­den eine Chan­ce­nun­gle­ich­heit bei der Inte­gra­tion von Schü­lerin­nen und Schülern mit Schwierigkeit­en in den Arbeits­markt geschaffen?

6. Ist mit der aktuellen Gesund­heit­skrise davon auszuge­hen, dass mehr Jugendliche nach Abschluss ihrer oblig­a­torischen Schulzeit ohne direk­te Anschlus­slö­sung daste­hen wer­den? Wenn ja, was ist der Staat­srat bere­it, dage­gen zu unternehmen?

7. Die im Wieder­ankurbelungs­plan genehmigten 200 000 Franken zur Unter­stützung der Schu­la­bgän­gerin­nen und ‑abgänger im Som­mer 2021 sind eine willkommene Unter­stützungs­mass­nahme im Rah­men der Bewäl­ti­gung der indi­rek­ten Auswirkun­gen der Coro­na-Krise. Haben der Staat­srat und die zuständi­gen Direk­tio­nen eine Strate­gie zur mit­tel- und langfristig verbesserten Inte­gra­tion von Schü­lerin­nen und Schülern mit Schwierigkeit­en in den Arbeits­markt erar­beit­et? Gedenkt er die im Rah­men des Wieder­ankurbelungs­planes genehmigten Sofort­mass­nah­men (gezielte Work­shops und spezielle Beratungs­di­en­stleis­tun­gen durch Inte­gra­tions­ber­a­terin­nen und ‑berater) weiterzuführen?

8. Ist der Staat­srat gewil­lt, eine gesamtheitliche Sit­u­a­tion­s­analyse der Inte­gra­tion der Jugendlichen mit Schwierigkeit­en in den Arbeits­markt zu erstellen und zu prüfen, welch­es die Effek­te und möglichen Auswirkun­gen der zusät­zlichen Anstel­lung von Inte­gra­tions­ber­a­terin­nen und ‑berater in der oblig­a­torischen Schulzeit sind (=> Reduk­tion der Anzahl Schü­lerin­nen und Schüler in Moti­va­tion­sse­mes­tern, weniger Bedarf für das Case-Man­age­ment usw.)? Ist er bere­it, eine regelmäs­sige Analyse des Mit­tel- und Ressourcenein­satzes vorzunehmen und die entsprechende Erfol­gskon­trolle zu den ergrif­f­e­nen Mass­nah­men durchzuführen?

Ich danke dem Staat­srat für die Beant­wor­tung dieser Fra­gen und fordere dazu auf, die notwendi­gen Mass­nah­men und Vorkehrun­gen rasch zu ergreifen. Die Inte­gra­tion von Schü­lerin­nen und Schüler mit Schwierigkeit­en ist ger­ade in der Coro­na-Pan­demie ein zen­trales Gesellschaft­san­liegen, das von der Poli­tik rasch und effek­tiv ange­gan­gen wer­den muss, damit die neg­a­tiv­en Auswirkun­gen so gut wie möglich begren­zt werden.

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