Im Rahmen der Oktobersession hat der Grosse Rat meinen Vorstoss für die Einführung der elektronischen Signatur von Baubewilligungen einstimmig angenommen. Damit soll die Abwicklung der Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.
Die elektronische Signatur ist ein technisches Verfahren zur Überprüfung der Echtheit eines Dokuments, einer elektronischen Nachricht oder anderer elektronischer Daten sowie der Identität der oder des Unterzeichnenden. Sie erlaubt eine schnelle und effiziente Umsetzung der Digitalisierung in der Verwaltung.
Die elektronische Signatur wird insbesondere den Verzicht auf Unterlagen in Papierform ermöglichen. Sie erlaubt die Anwendung FRIAC systematisch für den gesamten Dokumentenaustausch zwischen Behörden und Privaten zu nutzen, was eine Zeitersparnis mit sich bringt.
Die Gesuchstellerinnen- und steller und die von ihnen beauftragten Planerinnen und Planer werden einfacher und jederzeit den Stand ihres Dossiers und weitere Informationen abfragen können.
Entscheidend wird nun sein, dass die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt den Auftrag zeitnahe umsetzt.
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