Im Rah­men der Okto­bers­es­sion hat der Grosse Rat meinen Vorstoss für die Ein­führung der elek­tro­n­is­chen Sig­natur von Baube­wil­li­gun­gen ein­stim­mig angenom­men. Damit soll die Abwick­lung der Genehmi­gungsver­fahren beschle­u­nigt werden.

Die elek­tro­n­is­che Sig­natur ist ein tech­nis­ches Ver­fahren zur Über­prü­fung der Echtheit eines Doku­ments, ein­er elek­tro­n­is­chen Nachricht oder ander­er elek­tro­n­is­ch­er Dat­en sowie der Iden­tität der oder des Unterze­ich­nen­den. Sie erlaubt eine schnelle und effiziente Umset­zung der Dig­i­tal­isierung in der Verwaltung.

Die elek­tro­n­is­che Sig­natur wird ins­beson­dere den Verzicht auf Unter­la­gen in Papier­form ermöglichen. Sie erlaubt die Anwen­dung FRIAC sys­tem­a­tisch für den gesamten Doku­mente­naus­tausch zwis­chen Behör­den und Pri­vat­en zu nutzen, was eine Zeit­erspar­nis mit sich bringt.

Die Gesuch­stel­lerin­nen- und steller und die von ihnen beauf­tragten Planer­in­nen und Plan­er wer­den ein­fach­er und jed­erzeit den Stand ihres Dossiers und weit­ere Infor­ma­tio­nen abfra­gen können.

Entschei­dend wird nun sein, dass die Direk­tion für Rau­men­twick­lung, Infra­struk­tur, Mobil­ität und Umwelt den Auf­trag zeit­na­he umsetzt.

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La Lib­erté vom 11.10.2023